Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsportal-deutschland
I. Allgemeines
1.Die Inlocon AG stellt Interessenten diverse webbasierte Portale (wie z.B. Bauportal-Deutschland, Strassenbauportal, EE-Portal, Cleanerportal, Schienenverkehrsportal, Container-Modulbau. Beschaffungsmarkt Fahrzeuge,Beschaffungsmarkt Gesundheit und Beschaffungsamarkt Office) im Internet zur Verfügung. Auf diesen Portalen werden Vergabeverfahren öffentlicher sowie privater Auftraggeber veröffentlicht und seitens Inlocon AG weitere Serviceleistungen angeboten. Inlocon AG stellt die Portale ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB zur Verfügung.
2.Die Portale stehen im Eigentum der Inlocon AG. Es ist ohne Einwilligung der Inlocon AG untersagt, Inhalte der Portale zu ändern oder weiter zu veröffentlichen. Ferner ist es stets untersagt, die Homepage oder einzelne Ergebnisseiten zu spiegeln oder auf einer anderen Webseite weiter zu veröffentlichen.
II. Geltungsbereich
1.Sämtliche Leistungen der Inlocon AG werden auf Grundlage der nachfolgenden AGB zur Verfügung gestellt. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung. Sofern Vertragspartner im Rahmen der mit Inlocon AG geführten Korrespondenz, insbesondere im Rahmen von Angebotsbestätigungen auf eigene Geschäftsbedingungen Bezug nehmen, wird dem ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Verträgen.
III. Basiszugang
1.Inlocon stellt Interessenten sowohl einen kostenlosen Basiszugang als auch einen kostenpflichtigen Premiumzugang zu den Portalen zur Verfügung.
2.Die Eintragung der Stammdaten des Vertragspartners in die Portale sind im Rahmen des Basiszugangs kostenfrei. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Verbleib in den Portalen besteht nicht.
IV. Premiumzugang
1. UmfangIm Rahmen eines kostenpflichtigen Premiumzugangs erhält der Vertragspartner vollen Zugriff auf die seitens der jeweiligen Auftraggeber in die Portale eingestellten Referenzobjekte und Neuaufträge und Anfragen.
2. VertragsabschlussEin Vertrag über die Nutzung eines kostenpflichtigen Premiumzugangs kommt dadurch zustande, dass Inlocon AG einem Interessenten ein entsprechendes Angebot übermittelt und der Interessent die Annahme bestätigt.
Bestätigt der Interessent das Angebot der Inlocon AG außerhalb der im Angebot gesetzten Frist, liegt darin ein neues Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Premiumzugangs. Dieses Angebot kann durch Inlocon AG durch Freischaltung des Zugangs zum Portal angenommen werden. In diesem Fall verzichtet der Vertragspartner auf den Zugang einer gesonderten Annahmeerklärung seitens Inlocon AG.
3. Laufzeit / KündigungDie Laufzeit des Premiumzugangs beträgt – vorbehaltlich der im Einzelfall getroffenen abweichenden Vereinbarungen – 12 oder 24 Monate. Sie verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht der Vertragspartner 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit ordentlich kündigt. Hiervon unberührt ist das jeweilige Recht zur außerordentlichen Kündigung. In jedem Fall ist eine Kündigung nur wirksam, wenn diese in Textform erklärt wird.
4. Entgelt / Fälligkeit / Verzug / PreissteigerungSämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Ist monatlicher Lastschrifteinzug vereinbart, verpflichtet sich der Vertragspartner, der Inlocon AG ein Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Geschäftskonto zu sorgen.
Ist Überweisung auf Rechnung vereinbart, ist – sofern keine andere Regelung getroffen wurde – der Rechnungsbetrag zahlbar innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Skonto oder sonstige Abzüge.
Im Fall eines Zahlungsverzuges oder eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzuges ist Inlocon berechtigt,
– sofort die restliche vereinbarte Vergütung bis zum Laufzeitende unbeschadet etwaiger Ratenzahlungsvereinbarung zu fordern, sowie
– Einträge des Vertragspartners bis zur Zahlung nach vorheriger Ankündigung binnen einer Woche abzuschalten.
Gegen Vergütungsforderungen von Inlocon AG kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder Zurückbehaltung erklären.
Inlocon AG ist berechtigt, regelmäßig wiederkehrende Entgelte in Dauerschuldverhältnissen zum Ausgleich von Kostensteigerungen oder Kostensenkungen nach billigem Ermessen gem. § 315 Abs. 1 BGB anzupassen. Bei einer Erhöhung des Entgeltes wird Inlocon AG dem Vertragspartner dieses bekannt geben und die Erhöhung begründen. Eine Erhöhung des Entgeltes gilt nicht für die Zeiträume, für die der Vertragspartner bereits Zahlungen erbracht hat. Bei einer Erhöhung des Entgeltes um mehr als 15 % steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu.
V. Haftung
1.Inlocon AG sichert die jederzeitige Verfügbarkeit des Onlineportals zu.
Hiervon ausgenommen sind Ausfälle aus technischen Gründen (Netz- oder Systemausfälle) oder aufgrund höherer Gewalt (Streik).
2.Inlocon AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Eintragungen sowie der eingetragenen Links und deren Inhalte.
3.Der Vertragspartner trägt im Verhältnis zu Inlocon AG die ausschließliche Verantwortung für den Inhalt seiner Einträge und sichert zu, dass diese keinen strafrechtlichen, prozessrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften widersprechen.
Mit der Eintragung bestätigt der Vertragspartner, dass er alleiniger Rechtsinhaber der von ihm zur Verfügung gestellter Unterlagen und Daten ist, hierüber frei verfügen kann und Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden.
Bei etwaigen Verstößen stellt der Vertragspartner Inlocon AG von allen Ansprüchen Dritter frei.
4.Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Inlocon AG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei der fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Inlocon AG nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
VI. Datenverarbeitung
1.Der Vertragspartner erteilt sein Einverständnis, dass Inlocon AG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Inlocon AG sichert hierbei die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung zu.
VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformklausel, Wirksamkeit
1.Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Inlocon AG und dem Vertragspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2.Ist der Vertragspartner Kaufmann, gilt ausschließlich Leipzig als Gerichtstand vereinbart.
3.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich etwaiger Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für deren Abbedingung.
4.Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erhalten bleibt. Entsprechendes gilt für notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages.